Use & Access in NUKLEUS

Die von NUKLEUS verwalteten Daten, Bilddaten, Bioproben und molekularen Daten können von Forscher:innen weltweit für ihre Forschungszwecke im so genannten Use & Access (UAC) Verfahren beantragt werden.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, um Ihre Daten im Rahmes des UAC Verfahrens zu beantragen und zu erhalten.

(Stand der Zahlen 01.01.2024)

8.892

Rekrutierte Patient:innen in durch NUKLEUS betreuten Studien

138

Daten-Nutzungsanfragen

120.282

Herausgegebene Datensätze

35.607

Verfügbare Daten (in Visiten pro Patient:in)

52.286

Verfügbare Bild- und Biosignaldaten

531.472

Verfügbare Bioproben

340.804

Verfügbare Messpunkte für Molekulare Daten

Welche Daten können aktuell beantragt werden?

Über das NUKLEUS UAC können derzeit die im Nationalen Pandemie Kohorten Netz (NAPKON) gesammelten Daten, Bilddaten, Bioproben und jetzt neu –erste molekulare Daten – beantragt werden. Detaillierte Informationen über diese finden Sie auf der NAPKON-Website. Die Integration weiterer Studien in das NUKLEUS UAC ist bereits in Planung und Umsetzung.

Welche Projekte wurden bereits bewilligt?

Zusammenfassungen aller Projekte, denen Zugriff auf die NAPKON-Daten gewährt wurde, finden Sie auf der Seite der NAPKON-basierten Forschungsprojekte. Die hieraus entstandenen Publikationen finden Sie ebenfalls auf der NAPKON-Website.

Unsere Unterstützungsangebote

Im gesamten Use & Access Prozess werden Sie von unseren Kolleg:innen begleitet. Den Antragstellungs- und Herausgabeprozess koordiniert der NUKLEUS Interaktionskern (ICU), den Sie unter uac@nukleus.netzwerk-universitaetsmedizin.de erreichen können. Bei spezifischen Fragen zu den Kohortendatensätzen können Sie sich an die Kolleg:innen der Kohortenplattformen SÜPHAP, und POP wenden.

Zusätzlich können Sie sich vom NUKLEUS Epidemiologiekern (ECU) methodisch sowie bei allen Anliegen rund um die Datenanalyse beraten lassen.

Bei Angelegenheiten rund um die Bioproben und molekularen Daten unterstützt Sie der NUKLEUS Bioprobenkern (BCU); Bei Angelegenheiten rund um die Bilddaten unterstützen Sie die Kolleg:innen vom NUKLEUS DICOM Management System (DIMA).

Das Unterstützungsangebot gilt jederzeit – vor Beantragung als auch beim Herausgabeprozess.

Vorgehen zur Beantragung Ihres Forschungsvorhabens

Um ihr Forschungsvorhaben zu beantrgen, laden Sie bitte zunächst die Antragsunterlagen herunter (Schritt 1) und füllen Sie diese aus. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den ICU. Aktuelle Informationen zu den NAPKON-Datensätzen und zum -Studiendesign sind in der NAPKON-Cloud sowie auf der NAPKON-Website für Sie hinterlegt.

Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, so reichen Sie ihn bitte über die Plattform ProSkive (Schritt 2) zur Begutachtung ein.

Begutachtungs- und Herausgabeprozess

Nachdem der Antrag in der Antragsplattform hochgeladen wurde, beginnt der formale Use & Access Prozess. Dabei handelt es sich um einen Begutachtungs- und Herausgabeprozess, welcher verschiedene Etappen durchläuft. Das nachfolgende vereinfachte Schema gibt ihnen einen groben Überblick über die verschiedenen Etappen des Vorgangs.

Erklärung der Abkürzungen im Diagramm:

ICU: NUKLEUS Interaction Core Unit – FOSA: Fach- und Organspezifische Arbeitsgruppen – FB: Fachbeirat – Werkt: Werktag  – UAC: Use & Access – TO: NUKLEUS Transfer Office – BCU: NUKLEUS Biosample Core Unit – ECU: NUKLEUS Epidemiology Core Unit

 

Haben Sie weitere Fragen zum Prozess?

Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns!

Was müssen Sie im Rahmen des UAC-Prozesses beachten?

Wenn Sie Daten, Bilddaten und Bioproben im Rahmen des UAC Prozesses erhalten um ihre Forschungsvorhaben zu realisieren, erklären Sie sich einverstanden die Nutzungsordnung und Publikationsordung zu beachten.

NAPKON Nutzungsordnung

Die NAPKON Nutzungsordnung bildet die notwendige Grundlage für einheitliche Strukturen, Nutzungsabläufe und -bedingungen im Projekt innerhalb des NUM. Sie soll den wissenschaftlichen Gebrauch der Daten und des Probenmaterials ermöglichen und festlegen. Im Fokus stehen sowohl das hohe Qualitätsniveau der Bioproben und der Datenhaltung als auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Patient:innen.

NAPKON Publikationsordnung

Die über NAPKON erzielten Forschungsergebnisse werden in der Form von wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht.

Die NAPKON Publikationsordnung regelt den Umgang mit NAPKON Gruppenautor:innenschaften, Acknowledgements, sowie die Zitierweise von Autor:innenschaften auf diesen Publikationen. Sie gilt für alle mit NAPKON Daten und/oder Bioproben durchgeführten Forschungsprojekte aller drei Plattformen (SÜP, HAP und POP) inklusive Studien, Kooperationsprojekte mit externen Partner:innen, und Nutzungsprojekten gemäß Nutzungsordnung

NUM Publikationsordnung

Die NUM-Publikationsordnung (Anlage 3) trat am 05.04.2023 in Kraft und gilt im Rahmen des NAPKON Use & Acess Verfahrens zusätzlich zur NAPKON Publikationsordnung. Sie ergänzt die NAPKON Publikationsordnung um die Rahmen- und Förderbedingungen des Netzwerks Universitätsmedizin. Sie regelt gemeinsam definierte und vereinbarte Standards zum Umgang mit Autor:innenschaften und Acknowledgements.

Interessiert an bisherigen Forschungsarbeiten?

Abstracts bereits bewilligter Forschungsprojekte wie auch daraus entstandene Publikationen werden auf der NAPKON-Website veröffentlicht.

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